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BVerwG, 06.05.1993 - 2 B 21.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ärztliche Fehldiagnose - Lehrer-Tbc-Untersuchung - Gesundheitsamt - Haftung des Dienstherrn - Fürsorgepflichtverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung, Schadensersatz - Fehldiagnose bei Lehrer-Tbc-Untersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.11.1990 - 5 A 216.87
- OVG Berlin, 29.09.1992 - 4 B 24.91
- BVerwG, 06.05.1993 - 2 B 21.93
Papierfundstellen
- DÖV 1994, 171
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 2 B 21.93
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlicnkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; unter anderem BVerwGE 13, 90 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - 6 A 2386/14
Schadensersatzbegehren eines Beamten wegen Fürsorgepflichtverletzung; …
vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1993 - 2 B 21.93 -, juris.